Was für gesetzlich Versicherte als Selbstzahler gilt
Wenn Sie gesetzlich versichert sind und sich für eine Behandlung bei Cureal entscheiden, tragen Sie die privaten Behandlungskosten selbst. Auch ein Privatrezept ist kein Kassenrezept. Die Einreichung einer Privatrechnung macht daraus nicht automatisch eine erstattungsfähige GKV-Leistung. [5]
Für selbst getragene, medizinisch notwendige Kosten kann unabhängig davon eine steuerliche Berücksichtigung infrage kommen. Dabei gelten die Voraussetzungen und Nachweisanforderungen für außergewöhnliche Belastungen. Eine GKV-Erstattung wird von Cureal weder angeboten noch zugesagt. [1, 2, 3]